Im Abstiegskampf der Regionalliga West muss die SG Wattenscheid weiter um die drei Punkte aus dem Spiel gegen die U21 des 1. FC Köln bangen.
Das Spiel wurde in erster Instanz mit 2:0 für die 09er gewertet. Doch vor dem Ablauf der Frist am Ostermontag hat ein Verein Einspruch eingelegt. Damit wurde das ursprüngliche Urteil nicht rechtskräftig.
Das bestätigte der Wattenscheider Sportvorstand Christian Pozo y Tamayo gegenüber RS. "Wir bleiben in dieser Angelegenheit entspannt und warten, wie die Entscheidung ausfällt. Wir sind zuversichtlich, dass auch in der nächsten Instanz zu unseren Gunsten entschieden wird." Dass das Urteil angefochten wird, sei für Pozo y Tamayo "legitim und nachvollziehbar. Wir würden vermutlich genauso handeln."
Brisant: Der Protest kam von einem weiteren Konkurrenten aus dem Abstiegskampf der Regionalliga. Um welchen Klub es sich handelt, wollten weder die Wattenscheider noch der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) verraten.
(Hinweis: In der Tabelle wurden die drei Punkte vorbehaltlich des finales Urteils der SG Wattenscheid zugesprochen und dem 1. FC Köln abgezogen.)
Nach RS-Informationen war allerdings Rot Weiss Ahlen für den Einspruch verantwortlich. Die Münsterländer stecken ähnlich wie Wattenscheid tief im Tabellenkeller und müssen um den Ligaverbleib zittern.
RWA belegt aktuell den ersten Abstiegsplatz 16, der allerdings am Ende reichen würde, sollte kein NRW-Klub aus der 3. Liga absteigen. Ahlen steht fünf Spieltage vor dem Ende der Saison fünf Punkte hinter dem rettenden Ufer. Durch den Rückzug von Kaan-Marienborn reicht nämlich der 15. Platz auf jede Fall für den Klassenerhalt.
Sollten die Wattenscheider, aktuell auf Rang 17, die drei Punkte aus dem Spiel gegen Köln zugesprochen bekommen, würde sie bis auf zwei Punkte an die Ahlener heranrücken.